Reiseversicherungen – Tipps

Die Reiseversicherung besteht im Allgemeinen aus verschiedenen Versicherungen. So gibt es zum Beispiel die Reiserücktrittsversicherung, die Auslandskrankenversicherung oder die Gepäckversicherung.

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Welche dieser Assekuranzen wichtig ist, muss jeder selbst entscheiden. Wichtig dafür ist sicherlich zum einen das Reiseziel, zum anderen das persönliche Sicherheitsbedürfnis. Auch derjenige, der eine Reise bucht, sich aber bis zur Abreise nicht sicher sein kann, ob er die Reise antritt, sollte über eine Absicherung nachdenken.

Auslandskrankenschutz
Gerade beim Aktivurlaub ist eine Reiseversicherung wichtig – wer zum Beispiel zum Radwandern in ein anderes Land reist, wer wandern möchte, Segeltouren plant, Tauchkurse unternimmt usw. sollte auf einen geeigneten Krankenschutz achten. Die normale Krankenversicherung aber ist nicht ausreichend. Ihr Schutz erstreckt sich lediglich auf die Schengen-Staaten und auch dann werden nur die Behandlungskosten ersetzt, die bei einer vergleichsweisen Behandlung in Deutschland anfallen würden. Ist die Therapie im Ausland teurer, zahlt der Patient die fehlende Summe aus eigener Tasche.
Die Auslandskrankenversicherung kostet vergleichsweise wenig und kann noch direkt vor der Reise abgeschlossen werden. Sie übernimmt Behandlungskosten und gegebenenfalls den Rücktransport des Patienten nach Deutschland – neben einigen weiteren Leistungen natürlich.

Unfallschutz
Wer über eine private Unfallversicherung verfügt, sollte diese überprüfen lassen, ob Unfälle bei der Ausübung bestimmter Sportarten, wie sie im Urlaub doch manchmal ausprobiert werden, abgesichert sind. Auch wenn die Unfallversicherung nicht zu den Reiseversicherungen zählt, ist sie doch bei der Fahrt in die Ferien nicht zu vergessen.

Gepäckversicherung
Die Gepäckversicherung übernimmt die Absicherung der Gepäckstücke. Dabei wird der Zeitwert des Gepäcks oder eine vereinbarte Versicherungssumme bei Verlust oder Diebstahl ersetzt. Auch bei einer Beschädigung wird ein bestimmter Wert ersetzt. Der Schutz gilt bei den meisten Versicherungen weltweit.

Reiseabbruchversicherung
Die Reiseabbruchversicherung tritt immer dann in Leistung, wenn eine Reise aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht fortgesetzt werden kann. Sie schützt den Versicherten vor finanziellen Ansprüchen des Reiseanbieters und vor weiteren Kosten für Leistungen, die er gar nicht in Anspruch nehmen kann. Sie kann in Kombination mit der Reiserücktrittsversicherung abgeschlossen werden und auch noch direkt vor Antritt der Reise.

Reiserücktrittsversicherung
Die Reiserücktrittsversicherung kann bis zu einer bestimmten Frist vor Beginn der Reise abgeschlossen werden. Diese Frist ist aber je nach Anbieter der Assekuranz unterschiedlich geregelt. Sie schützt den Versicherten vor Leistungsansprüchen des Reiseanbieters, wenn aus Gründen einer Erkrankung oder eines Unfalls sowie aus persönlichen Gründen eine Reise nicht angetreten werden kann. So werden bereits gezahlte Gebühren ersetzt und es ist in vielen Fällen auch nicht nötig, eine anteilige Summe für die Reise zu zahlen.

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